AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

(1) JARI&LE GmbH, Rügenwalder Str. 9, 90451 Nürnberg (nachstehend „JARI&LE“) bietet Verbrauchern, die als Patienten bereits registriert sind (nachstehend „Kunden“), Kontaktlinsen und Zubehör im Internet zum Kauf an.
(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge zwischen JARI&LE und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2. Preise, Zahlung und Versandkosten, Eigentumsvorbehalt

(1) Die in Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern. Rechnungsbeträge sind spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung zu begleichen.
(2) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und - sofern der Kunde Unternehmer ist - Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
(3) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt sämtliche Ware unser Eigentum.

§ 3. Liefer- und Versandbedingungen

(1) Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen. Durch Teillieferungen entstehen Dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Bei Unternehmern geht die Gefahr nach Satz 1 mit der Übergabe an den Unternehmer selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.
(3) Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.

§ 4. Gewährleistung

(1) Dem Kunden stehen wegen eines anfänglichen Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen JARI&LE zu. Der Kunde hat zunächst grundsätzlich ein Recht auf Nacherfüllung, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
(2) Der Kunde hat im Rahmen der Nacherfüllung insoweit grundsätzlich die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung (Reparatur der Kaufsache) oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Gegenüber Unternehmern leistet JARI&LE für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Macht der Kunde Nacherfüllung geltend, ist er auf Verlangen von JARI&LE verpflichtet, die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

§ 5. Haftung

(1) JARI&LE haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von JARI&LE, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet JARI&LE für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet JARI&LE für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet JARI&LE, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

§ 6. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden jedenfalls keine Anwendung.
(2) Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von JARI&LE. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.